Parteienverzeichnis

Über tausend Parteien sind im österreichischen Parteienverzeichnis eingetragen – aktuell sind es 1.078 (Stand: September 2017).

Das bedeutet jedoch nicht, dass ebenso viele politische Parteien in Österreich politisch aktiv sind oder bei Wahlen antreten: Zahlreiche Parteien wurden vermutlich registriert, um Namen und Bezeichnungen zu besetzen.

Zahlreiche Einträge im Parteienverzeichnis fallen unter die Rubrik Spaßparteien – sie wurden wohl ohne die ernsthafte Absicht registriert, damit politisch tätig zu werden.

Das Parteienverzeichnis beinhaltet seit 1975 registrierte Parteien (damals galt das alte Parteiengesetz). Mit dem Parteiengesetz 2012 traten neue Regeln für Parteien in Kraft.

Eine Partei ist gegründet, wenn ihre Statuten – ihr internes Regelwerk – an das Innenministerium übermittelt ist. Die Statuten muss die Partei auch auf ihrer Webseite veröffentlichen.

Welche Parteien sind politisch aktiv?

  • Details dazu, welche Parteien und Listen vom Bund, den Ländern oder Städten in den vergangenen Jahren öffentliche Förderungen erhalten haben, haben wir hier zusammengestellt
  • Hier listen wir die Parteien, die seit 2013 Berichte zu ihren Finanzen an den Rechnungshof oder an Landesregierungen übermittelt haben

Kuriose Namen

Zu den kreativeren Parteigründungen der vergangenen Jahre zählen:

  • Die Bierpartei (2015)
  • Kini vo Wös oder Kwini vo Wös (2015)
  • IndianerInnenpartei mit Hausverstand Österreichs, kurz IÖ (2012)
  • Heinzelmännchenpartei (2012)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Kurzbezeichnung: Die PARTEI (2009)

Diverse Parteibezeichnungen, die auf einem Wahlzettel Kreuzerl von Protest-Wähler_innen bekommen könnten, sind bereits angemeldet: ICH WÄHLE NICHT, Nichtwähler, parteifrei und Keine-Partei wurden angemeldet.

Eine Partei der Nichtwähler wurde in den 1970ern sogar zweimal registriert.

Karteileichen

Mehrere Parteien, die einst aktiv waren, sind längst zu Karteileichen im Parteienverzeichnis geworden, werden aber weiter angeführt. Sogar die Nationaldemokratische Partei, der der Verfassungsgerichtshof 1988 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung den Parteien-Status aberkannt hat, ist bis heute gelistet. Erst das Parteiengesetz 2012 ermöglichte Parteien, freiwillig beim Innenministerium ihre Auflösung bekannt geben.


Nur Name, etwaige Kurzbezeichnungen und das Datum, an dem die Partei ihre Satzungen im Innenministerium hinterlegt hat, sind im Parteienverzeichnis gelistet.

Weil keine weiteren Details wie etwa eine Kontaktadresse, Webseite, Statuten oder die Namen der Gründer_innen angeführt sind, und weil inaktive Parteien nicht gestrichen werden, ist der Nutzen des österreichischen Parteienverzeichnisses überschaubar.

Denn um bei einer Wahl antreten zu können, müssen Kandidatinnen und Kandidaten keine politische Partei gründen oder einer solchen angehören – sie können dies als sogenannte Wahlpartei tun, indem sie einen Wahlvorschlag einbringen.

Anders als Vereine oder Firmen haben Parteien keine Identifikationsnummer, über die eine klare Identifizierung möglich wäre.

Nachbarländer als Vorbild

Zum Vergleich: im Schweizer Parteienregister finden sich nur etwas mehr als ein Dutzend aktive Parteien, für jede gibt es weiterführende Informationen wie Adresse, Kontaktdaten, Namen von führenden Vertretern und einen Link zu den Statuten.

In Deutschland sind nur knapp 120 Parteien registriert. Tritt eine Partei dort sechs Jahre lang nicht bei Wahlen an, oder gibt sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht ab, verliert sie ihre Rechtsstellung und wird aus dem Register genommen.

Würden solche Sanktionen auch in Österreich drohen, könnte dies alle Parteien dazu motivieren, gesetzlich vorgeschriebene Rechenschaftsberichte mit Angaben zu ihrer Finanzierung zu veröffentlichen – derzeit gibt es bei Nicht-Abgabe eines solchen Berichts keinerlei Sanktionen.

Allerdings bräuchte es auch entsprechend reduzierte Berichtspflichten für kleine Parteien und Listen, denn die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch zwei private Wirtschaftsprüfer würde bei vielen kleinen Parteien wohl das gesamte Jahresbudget übersteigen.

Weiterführende Informationen